Das Betriebliche Eingliederungsmanagement 2019
Seit 2004 ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement als Gesetz im SGB IX verankert. Für ArbeitgeberInnen besteht seither eine gesetzliche Verpflichtung ein BEM anzubieten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat ein 3jähriges Projekt finanziert, dessen Ziel es war, den „Stand der Dinge“ in Deutschlands Betrieben zu erforschen, daraus Handlungsbedarf zu benennen und sie in die Praxis zu überführen. Hier werden einige Aspekte (z.B. BEM-Struktur, -Datenschutz, -Wissen) vorgestellt, die Relevanz für die Praxis beleuchtet und politische Konsequenzen empfohlen.
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